Jahrgang 2011
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Liebe Leser,
jetzt hatten wir doch noch einen heißen Herbst, neben dem warmen Wetter aber besonders auch in politischer Hinsicht. Wohl kein Ereignis in diesem Jahr hatte so ein gewaltiges Echo in der täglichen Lokalpresse wie die spektakuläre Ratssitzung vom 17. Oktober. In der wurde nämlich das Bürgerbegehren „Rathaus Steinweg bleibt“ mit Ratsmehrheit für „rechtlich unzulässig“ erklärt. Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar auf Seite 17. Selten nutzten so viele Bürger die Gelegenheit, „live“ dabei zu sein. Der Ratssaal platzte nahezu aus allen Nähten. Mehr als 4.200 Brühler Bürger hatten ja schließlichihre Unterschrift geleistet. Wer im einzelnen als Person hinter dieser gewaltigen Zahl steckt, ist wohl auch heute noch keinem Ratsmitglied so richtig bewusst. Wer als Politiker annimmt,diesen Brühler Personenkreis und dessen Bildungsgrad und soziale Stellung einschätzen zu können, begibt sich „aufs politische Glatteis“.

 

Auf diesem Glatteis fand sich dann auch der Fraktionsvorsitzende der Brühler CDU, Hans-Theo Klug, in der Ratssitzung wieder, als er seine inhaltlich-unterirdische „Bierzeltrede“, gespickt mit persönlichen Beleidigungen und unhaltbaren Phantasietheorien vor Rat, Publikum und Presse abfeuerte. Er unterstellte der Bürgerinitiative tatsächlich bewusste Manipulation der Bevölkerung und attestierte der Lokalpresse (mit Ausnahme des bekannten Brühler Anzeigenblattes) gleichzeitig eine einseitige Propagandafunktion. Der Volksvertreter als politischer „Besserwisser“ mit (Be)lehr(ungs)auftrag? Begegnen unsere Kommunalpolitiker uns als Bürger mit unseren Anliegen noch auf gleicher Augenhöhe? Scheinbar nicht, denn das Presseecho und auch die Leserbriefflut in den Lokalredaktionen war jedenfalls gewaltig (Alles zu finden auf: www.schuldenstopp-bruehl.de). Vielleicht sollte man aber auch Nachsicht mit dem politischen „Lehr(er)meister“ Hans-Theo Klug und seiner „Hasspredigt“ haben, denn er schaffte es ja aufopferungsvoll, sich politisch vor seinen Bürgermeister Michael Kreuzberg zu stellen und vom eigentlichen Thema, Zustandekommen der „Rechtlichen Unzulässigkeit“des Bürgerbegehren, famos abzulenken. Hier wird es auch in Zukunft noch Aufklärungsbedarf mittels gerichtlicher Klagen geben. Es bleibt spannend in Brühl.

 

Ihr Team vom Brühler Bilderbogen
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