Verlagssonderveröffentlichung
Unter dem Motto: „Privat vor Start“ will die Landesregierung die Möglichkeiten für kommunale Unternehmen massiv einschränken. Die Handlungsfreiheit der Städte und Gemeinden in NRW soll durch eine Änderung der Gemeindeordnung zugunsten privater Unternehmen drastisch beschnitten werden.
Kommunale Unternehmen wie z. B. Stadtwerke sollen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben nur noch tätig werden dürfen, wenn „ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert“ und „der dringende öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann“. Die von der Landesregierung vorgesehenen Teilausnahmen und eine so genannte Bestandsschutzklausel sichern keine Entwicklungsmöglichkeiten, sondern führen dazu, dass die kommunalen Unternehmen nur noch zu „Schrumpfunternehmen“ werden.
Gegen das Vorhaben wehrt sich die „Initiative Kommunalwirtschaft“. Sie ist eine Interessengemeinschaft aus kommunalen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Unterstützt wird diese Initiative von vielen Bürgermeistern, Betriebs- und Personalräten in NRW, der Verbraucherzentrale NRW und dem DGB NRW. Diese Institutionen sind sich in den wichtigen Punkten einig. Sie fordern einen „fairen Wettbewerb” und u.a., dass kommunale Unternehmen nicht privaten Großunternehmen geopfert werden, dass kommunale Einrichtungen wie Bäder weiter unterhalten werden können und dass die Arbeits- und Ausblidungplätze in kommunalen Unternehmen sicher bleiben.
Davon profitieren würden auch die drei neuen Auszubildenden, die bei den Brühler Stadtwerken zum 1. August 2007 eingestellt wurden. Die „Neuen“ werden im Unternehmen zu Industriekaufleuten, Elektronikern der Fachrichtung Betriebstechnik und zu Fachangestellten für Bäderbetriebe ausgebildet. Damit wächst die Gruppe der Stadtwerke Azubis auf insgesamt zehn Personen.