Jahrgang 2014
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Verlagssonderveröffentlichung

Die gute Nachricht für die Anwohner und Geschäftsleute rund um die Kölnstraße kam kürzlich: Die Hotelbebauung auf dem Belvedere-Parkplatz ist erstmal vom Tisch. Die Denkmalschutzbehörde sagte „Nein“ zu den Plänen des Investors. Zu hohes Gebäude in direkter Nähe zum Weltkulturerbe Schloss Augustusburg, was wiederum die Rentabilitätspläne des Investors in Frage stellte. Somit endete erst mal ein politisches Streitthema, das auch den letzten Kommunalwahlkampf zierte.


Besonders die Brühler FDP jubelte dieses Bauvorhaben in Form eines Rundschreibens in den Himmel und prognostizierte enorme Umsatzzuwächse für den Einzelhandel auf der Kölnstraße. Dumm nur, dass keiner der FDP glaubte und nun die Einzelhändler und Gastronomen erst recht auf die Barrikaden gegen eine Hotelbebauung gingen. Die sahen nämlich die schon heute nicht ideale Verkehrs- und Parksituation (Bevedere) in ihrem Stadtteil ernsthaft gefährdet. Die anderen Brühler Parteien waren im Wahlkampf hingegen schlauer und mieden das Thema so weit es ging. Große Bauvorhaben in Brühl müssen seit dem heiß diskutiertem und höchst umstrittenen Bauprojekt Rathausanbau Steinweg im Dialog mit der Bürgerschaft abgestimmt werden. Sonst droht die nächste „Dagegen-Bürgerinitiative“ inklusive eines medienwirksamen Rechtsstreits gegen die Stadtverwaltung. So ohne weiteres lässt sich der Brühler Bürger nämlich nicht mehr seine eigene Stadt verbauen. Gerade die Kölnstraße und ihre Geschäftsleute sind auf jeden Parkplatz in unmittelbarer Nähe im höchsten Maße angewiesen.

Allein während der reinen Bauzeit eines Hotels und der damit verbundenen Dezimierung von Parkplätzen würden viele Geschäftsleute höchstwahrscheinlich und endgültig nur noch ums nackte Überleben kämpfen.


Dazu kommt noch, dass die Stadt Brühl inklusive Rat es seit Jahrzehnten nicht schafft, positive Rahmenbedingungen für einkaufsfreundliches Parken in Kölnstraßennähe zu schaffen. Noch nicht einmal dem leidigen und auf dem Belvedere-Pakplatz nicht funktionierenden, elektronischen Parkleitsystem wird der Stecker gezogen. Viele Anwohner und Geschäftsleute der Kölnstraße fühlen also zurecht von der Stadtverwaltung ungerecht behandelt und im Stich gelassen.

Besser sein als andere
Wer also auf der Kölnstraße ein Geschäft oder einen gastronomischen Betrieb eröffnet, muss aufgrund der genannten städtischen Rahmenbedingungen erst einmal etwas besser sein als andere in der restlichen Brühler Innenstadt. Und das funktioniert anscheinend bestens, obwohl der Kölnstraße in der Vergangenheit ja eine schwierige Zukunft mit der Eröffnung der Giesler-Galerie prophezeit wurde.
Im aktuellen Attraktivitätsvergleich mit der wichtigen Einkaufsmeile Uhlstraße schneidet die Kölnstaße heute gut ab, obwohl sie leider nicht über ein Parkplatzparadies Giesler-Galerie verfügt. Ein großer Pluspunkt der Kölnstraße ist es, in den letzten Jahren nicht dem Trend „Billiger-Billiger-Billiger“ hintergelaufen zu sein, sondern sich mit einem qualitativ hochwertigen, ausgesuchten Angebot und einer dazu entsprechenden Beratungsleistung wohltuend von der breiten Masse abzusetzen.

Wer einmal genau hinschaut, wird erkennen, dass dies auch effektiv und besonders branchenübergreifend auf der Kölnstraße funktioniert: Ob Herrenausstatter, Damemode-Boutique, Dessous- und Bademoden-Fachgeschäft, Optiker, Uhren- und Schmuck-Geschäft, Innenausstatter, Apotheke, Elektronik-Fachhandel, Metzgereien und auch Gastronomiebetriebe. Es ist schon seltsam, dass vielen Brühler Bürgern diese Tatsache oft überhaupt nicht auffällt und alles in der Brühler Innenstadt für selbstverständlich gehalten wird. Wer aber mit auswärtigem Familienbesuch durch unser Städtchen flaniert, wird vielleicht bemerken, dass dieser Besuch im Angesicht des vielfältigen, inhabergeführten Brühler Einzelhandels, auch auf der Kölnstraße, in Verzückung gerät.
Haben wir Sie als Leser nun neugierig machen können? Wir hoffen schon, denn die Kölnstraße hätte noch mehr Aufmerksamkeit verdient. Auf den folgenden Seiten präsentieren wir Ihnen einige besonders empfehlenswerte Einzelhändler, Dienstleister, Restaurants und Gastronomiebetriebe.

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